

D A S
O P T I M U M
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Kurz vor dem Jahreswechsel wurde in Nordrhein-Westfalen
die neue Landesbauordnung verabschiedet. Damit gelten
nach einer einjährigen Übergangsfrist ab Ende 2017 zahl-
reiche neue Regelungen. Einen besonderen Fokus setzt das
Land NRW auf das Thema „Barrierefreiheit“. So wird zukünf-
tig nicht nur bei Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen
„Barrierefreiheit“ gefordert, sondern auch im Bestand.
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Wolfilser -
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