DO-01-2020_online
GESUNDHEIT 36 sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause blei- ben. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen. Für Reisende aus Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie - nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene beachten. Zahlt die Krankenkasse den Test auf das Coronavirus? Seit dem 28. Februar 2020 übernehmen die Krankenkassen die Testung auf das Coronavirus in einem weiten Umfang. Voraussetzung hierfür ist die Entscheidung des Arztes, ob eine Patientin, ein Patient getestet wer- den soll oder nicht. Gibt es einen Schnelltest für das neuartige Coronavirus? Ein Schnelltest, mit dem eine Bestätigung der Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 eigen- händig durchgeführt werden kann, in etwa analog zu einem Schwangerschaftstest, existiert nicht. Personen, die den Verdacht haben, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, sollten (nach telefonischer Anmeldung) ihre Ärztin bzw. ihren Arzt aufsuchen, die dann eine Labordiagnostik veranlassen können. Was sollten Personen tun, die vor kurzem an einem Ort waren, der jetzt unter Quarantäne steht? Um die Weiterverbreitung von COVID-19 bestmöglich zu verhindern, ordnen Behörden verschiedener betrof- fener Staaten an, dass Hotels, Schiffe, Orte, aber auch ganze Regionen für eine gewisse Zeit unter Quaran- täne gestellt werden. Dies muss kein Anzeichen dafür sein, dass es dort zu Übertragungen gekommen ist. Oftmals handelt es sich um einen Vorsichtsmaßnahme, die nach Ausschluss eines Verdachts schnell wieder aufgehoben wird. Wer davon erfährt, dass ein Ort, an dem er sich kürzlich aufgehalten hat, unter Quarantä- ne gestellt wurde, sollte sich zunächst über die Medien informieren, aus welchem Grund und für wie lange die Quarantäne verhängt wurde. Oft besteht kein Grund zur Sorge, z.B., wenn der Erkrankte erst angereist ist, nachdem man selbst schon abgereist war oder der eigene Aufenthalt schon 14 Tage oder länger her ist, ohne dass man Symptome entwickelt hat. Wenn weiterhin die Sorge besteht, dass eine Ansteckung stattge- funden haben könnte, kann man sich an sein zuständiges Gesundheitsamt wenden. Dieses kann das individu- elle Risiko weiter eingrenzen und ggf. Vorsichtsmaßnahmen empfehlen. Wer unter Symptomen leidet, sollte - nach telefonischer Vorankündigung und mit Verweis auf den unter Quarantäne stehenden Ort einen Arzt aufsuchen. Eine weitere Abklärung kann je nach Schwere der Symptome auch ohne Krankenhausaufnahme erfolgen. Wo erhalten Ärzte und Kliniken weitere Informationen? Das Robert Koch-Institut stellt im Internet Informationen für die Fachöffentlichkeit bereit. Hier findet sich unter anderem ein Flussschema als Orientierungshilfe für Ärzte für die Verdachtsabklärung und Maßnahmen sowie Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2. Gibt es eine Impfung? Es wird an der Entwicklung eines Impfstoffes gearbeitet. Bisher ist aber keine Schutzimpfung verfügbar. Wie ist die Therapie? Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit SARS-CoV-2 verlaufen schwer, auch bei den meisten in China be- richteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die opti- malen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
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