DO-042019online
GENERATION 50plus 20 heiten wie zeitlich begrenzte Rück- trittsrechte bei Zahlungsausfall oder weitere Sicherungsvormerkungen können verhandelt werden. Wer das Risiko reduzieren möchten, dass die Leistungen im Falle eines plötzlichen Ablebens kurz nach Ver- tragsabschluss unterschritten werden und mögliche Erben leer ausgehen, sollten auf die Möglichkeit achten, eine Mindestlaufzeit von fünf oder zehn Jahren vereinbaren zu kön- nen. Statt der Rentenzahlung kann auch eine Einmalzahlung vereinbart werden oder eine Kombination aus beidem. Ein verlässlicher Partner steht auch nach Vertragsabschluss und Eigen- tumsübertragung zur Seite und kümmert sich um die Immobilie – schließlich ist es beider Partner Ziel und Anliegen, den Wohnwert zu erhalten. Sollte aus gesundheitlichen oder anderen Gründen beispiels- weise ein Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim unausweichlich sein, darf die verkaufte Immobilie vermietet werden und die Einnahmen für sich selbst genutzt werden. Wie wird die Leibrente besteuert? Bei der Leibrente ist nur der soge- nannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Worauf Sie bei der Leibrente achten sollten: • individuelle und unverbindliche Beratung • unabhängiges Wertgutachten • Sicherheit durch erstrangige Rechte im Grundbuch • an die Erben denken und die Familienmitglieder in die Entschei- dung einbinden • Verpflichtung des Käufers, die Immobilie instand zu halten Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jäh- rigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15 Prozent. Das heißt: 15 Prozent der Renten- zahlung sind "steuerpflichtiges Einkommen". Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter bei Vertragsabschluss, so liegt der Wert bei 85-jährigen Neukunden nur noch bei 5 Prozent. Beachtet werden sollte, dass nach einem persönlichen und unverbind- lichen Beratungsgespräch ein Wert- gutachten von einem externen und unabhängigen Sachverständigen aus- gestellt wird. Auf dieser Basis sollte das abschließende Vertragsangebot erfolgen. Das lebenslange Wohnrecht und die Rentenzahlungen müssen im Grundbuch verankert sein. Quelle: Deutsche Seniorenliga e.V. ©MichaelEbardt .adobe.com
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