DO-042019online

Immobilien-Leibrente Auf die Vertragsgestaltung kommt es an Wer sein Haus verkaufen, aber nicht ausziehen will, kann sich für eine Leibrente entscheiden. Haus oder Wohnung werden veräußert, dafür gibt es dann vom Käufer eine monatliche Rente und Wohnrecht, manchmal auch verbunden mit einer Einmalzahlung. Das ist verlockend und klingt einfach, ist es aber nicht. Denn es gibt viele Varianten bei der „Rente aus Stein“. Mehrere Anbieter werben zwar mit lebens- langem Wohnrecht – in der Praxis ist jedoch Vorsicht geboten. Ein kostenloser Ratgeber der Deutschen Seniorenliga zeigt auf, wie man mit der Immobilien-Leibrente den Verbleib im Immobilieneigentum sichern kann und worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist. Nießbrauch vs. Wohnrecht – worauf zu achten ist Besonders vorteilhaft ist die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts, weil es die Nachteile des Nießbrauchs ausräumt. Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG, rät: „Ins- besondere das Recht, die Immobilie sicher und ausschließlich nutzen zu können, sollten Senioren genau unter die Lupe nehmen.“ Grundsätzlich besteht eine Immobilien-Verrentung immer aus zwei Teilen: Einer Geldleistung in Form einer Einmalzahlung und/oder einer monatlichen Rente sowie einem lebenslangen Nutzungsrecht. Beim gesetzlichen Nießbrauch bleiben Senioren sogenannter wirtschaftlicher Eigentümer. „Wirtschaftlich“ bedeutet, dass sämtliche Nutzungen aber auch Lasten bei den Senioren liegen. Sie müs- sen unter Umständen die Kosten für die Instandhaltung und den Werterhalt der Immobilie tragen, ob- wohl das Haus ihnen tatsächlich gar nicht mehr gehört. Aus einem Nießbrauch können Haftungsansprü- che gegen die Bewohner und sogar ihre Erben entstehen. Das Nießbrauchrecht bietet aber auch Vorteile. So haben die Senioren das lebenslange Nutzungsrecht an der Immobilie. Bei Auszug in ein Altersheim vermieten sie also Haus oder Wohnung und erhalten dafür zusätzliche Einnahmen; hierzu muss nichts ergänzend geregelt werden. Das gesetzliche Wohnrecht allerdings ist an die Person und nicht an die Nutzung gebunden. Um ein Wohnrecht nachhaltig und sicher zu regeln, muss es im Kaufvertrag auf ein lebenslanges Recht erweitert und die Vermietungserlaubnis mit aufgenommen werden. Der Vorteil des so geregelten lebenslangen Wohnrechts ist aber, dass die Instandhaltungsinvestitionen immer beim Käufer liegen. Kombination aus Nießbrauch und Wohnrecht Beide Modelle haben also Vor- und Nachteile. Sinnvoll ist daher, die Vorteile aus Nießbrauch und Wohn- recht zu kombinieren: Die Senioren sind bewusst nicht der wirtschaftliche Eigentümer, sondern haben ein erweitertes Wohnrecht, das sie lebenslang nutzen können – also auch noch im Fall des Auszugs. Zudem sollte ein Verkaufsverbot sicherstellen, dass sich der Vertragspartner seinen Verpflichtungen bis zum Le- bensende nicht entziehen kann. Das A und O ist ein seriöser und finanzstarker Vertragspartner: „Sinnvoll sind maßgeschneiderte Lösungen, mit denen auf die individuellen wohnwirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnisse Rücksicht genommen wird“, rät Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga. DAS OPTIMUM 19

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