DO-042019online

GENERATION 50plus 16 Unabhängig davon, ob es Erben gibt oder nicht – es sind nicht nur finan- zielle Gründe, die die Immobilien- Leibrente so interessant machen. Für viele ältere Menschen ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Die Sicher- heit, dass sämtliche Angelegenheiten rund um das Eigenheim langfristig und notariell geregelt sind, ist für sie mindestens so viel wert wie die finanzielle Sicherheit im Alltag. Trotz Erben eine Immobilien-Leibrente abschließen? Ja, das ist kein Wider- spruch. Auf diese Weise vermeidet man Streit unter den Nachkommen und fällt den Kindern nicht zur Last. Im Gegenteil: Das vorhandene Ver- mögen ist so schon zu Lebzeiten für alle nutzbar und stellt eine faire Generationenlösung dar. Für wen eignet sich eine Immobilien-Leibrente? • Für Senioren mit niedrigen monatlichen Einnahmen • Für Senioren mit Schulden • Für Senioren, die auf Pflege- oder Gesundheitsleistungen angewie- sen sind • Für Senioren, die Hilfe in Haus und Garten benötigen • Für Senioren, die ihre Immobilie barrierefrei umbauen wollen • Für Senioren ohne Erben Was unterscheidet die Immobilien-Leibrente von anderen Modellen der Immobilienverrentung? Bei der sogenannten „Rente aus Stein” wird das Immobilienvermögen schon zu Lebzeiten genutzt. Grund- sätzlich lassen sich zwei Modelle unterscheiden: die Immobilien-Leib- rente und die Umkehrhypothek. Bei der Immobilien-Leibrente wird das Haus verkauft und geht mit Ver- tragsabschluss in das Eigentum des Käufers über. Im Gegenzug erhält der Verkäufer der Immobilie ein lebens- langes Wohnrecht und monatliche Rentenzahlungen bis zu seinem Lebensende. Die Umkehrhypothek basiert auf einem Kreditvertrag mit einer Bank oder Versicherung. Das Haus bleibt Eigentum des Immobilienbesitzers, die Hypothek wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die Schuldenlast baut sich im Gegensatz zum norma- len Baukredit von Jahr zu Jahr auf, deshalb hat sich die Bezeichnung Umkehrhypothek entwickelt. Berechnung der Immobilien-Leibrente Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der monatlichen Renten- zahlungen sind folgende: • Wert der Immobilie • Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers • Wert des lebenslangen Wohnrechts • Kosten für die Immobilienbewirtschaftung Beispielrechnung Einfamilienhaus Kleinstadt • Alleinstehende Frau: 75 Jahre • Wert der Immobilie: 350.000 Euro • Wert des mietfreien Wohnrechts: 1.150 Euro pro Monat • Monatliche Leibrente: 1.140 Euro pro Monat • Gesamtwert der Leibrente: 2.290 Euro pro Monat • Vermögensfaktor des Leibrentenvertrages: 12,74-fach (Jahre)

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