DO_03_2019_online
GLEICHSTELLUNG 18 D ie neue Sichtweise der UN-BRK geht davon aus, dass die Be- hinderung nicht durch langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen entsteht, sondern vielmehr durch Barrieren, mit denen die Menschen an der vollen, wirksamen und gleichberech- tigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden. Ein wesentliches Ziel der UN-BRK be- schreibt der Leitsatz „Nichts über uns ohne uns“. Damit werden zahlreiche Forderun- gen des insgesamt 50 Artikel um- fassenden Dokuments auf den Punkt gebracht, denn behinderte Menschen sollen bei politischen und gesell- schaftlichen Entscheidungen ein- bezogen werden, insbesondere dann, wenn sie unmittelbar betroffen sind. UN-BRK aus Sicht der Politik Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei dem die Verant- wortung für die UN-BRK angesiedelt ist, blickt positiv auf die Entwick- lung der letzten zehn Jahre zurück: der Behinderungsbegriff sei an die Konvention angepasst worden, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sei weiterentwickelt worden, eine Schlichtungsstelle beim Beauf- tragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinde- rungen sei eingerichtet worden. Vor allem mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes seien mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen worden. Wenn diese Eingliederungshilfe be- ziehen, könnten sie aufgrund der neuen Regelungen mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention hat die Bundes- regierung 2011 und 2016 einen Nationalen Aktionsplan aufgelegt. Darin ist eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK enthalten, aber auch 175 Maßnahmen aller Bun- desministerien. Dazu zählen beschäf- tigungspolitische Maßnahmen, ein einheitliches Kennzeichnungssystem für barrierefreien Tourismus oder die Förderung des Behindertensports. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Das Inkrafttreten der UN-Behinder- tenrechtskonvention in Deutschland vor zehn Jahren war ein Meilenstein für die Rechte der Menschen mit Be- Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention (dunkelgrün), Unterzeichnerstaaten (hellgrün) (1. Oktober 2012) Quelle: Wikipedia Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention Vor zehn Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten Länder weltweit die UN-Be- hindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Am 26. März 2009 ist sie in Kraft getreten. Mittler- weile sind es 177 Staaten, in denen die UN-BRK gilt. In diesen Ländern soll ein Perspektivenwechsel vollzogen werden: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Objekte der Fürsorge betrach- tet, sondern als eigenständige Menschen mit eigenständigen Rechten. Es sollen nicht mehr die Defizi- te im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die Fähigkeiten, die vorhanden sind und von den Indivi- duen genutzt werden können.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MzM3ODU1