DO_01-2019_online
BAUEN & WOHNEN 18 Barrierefreiheit-Konzept Barrierefreiheit wird zukünftig nicht nur auf dem Papier, sondern auch faktisch zur Pflicht. Die Bauaufsichts- behörde muss nun im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ausdrück- lich die Anforderungen an Barriere- freiheit überprüfen (§ 64 Abs. 1 Zif. 3 BauO NRW 2018). Die Anforderungen gehen noch wei- ter, denn aktualisiert wurde auch die „Verordnung über bautechnische Prü- fungen“. Hier ist vor allem relevant, dass mit dem § 9 a ein sog. Barriere- frei-Konzept eingeführt wird. Dies ist ab dem 1. Januar 2020 verbindlich für neu zu errichtende öffentlich zu- gängliche Gebäude erforderlich, wenn diese zugleich Sonderbauten gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind („Große Sonderbauten“). Dazu zählen unter anderem Hochhäuser bzw. Ge- bäude mit einer Höhe von mehr als 30 Metern, Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 2.000 m² oder auch Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossflä- che. Zu den „Großen Sonderbauten“ gehören auch Hotels mit mehr als 30 Betten, Krankenhäuser, Wohnheime oder Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen sowie Einrichtungen zur Unterbringung und Pflege von Personen. Für diese Objekte muss zukünftig in einem schriftlichen Erläuterungs- bericht dargestellt werden, wie am konkreten Objekt die Anforderungen der Barrierefreiheit baulich, tech- nisch und organisatorisch umgesetzt werden sollen. Das Konzept muss auf die in der nebenstehenden Tabelle ausgeführ- ten Aspekte ausdrücklich eingehen. Es ist den notwendigen Bauvorlagen beizufügen. Anforderungen Barrierefrei-Konzept 1. barrierefreie Erreichbarkeit der baulichen Anlage, barrierefreie Ge- bäudezugänge 2. Ausführung der PKW-Stellplätze und deren Abmessungen 3. Flurbreiten 4. Türbreiten, Türschwellen, Türanschläge, Türöffnungsmöglichkeiten 5. Aufzüge, Fahrtreppen 6. Treppen, Handläufe 7. Rampen einschließlich Neigungen, Gefälle 8. Anordnung von Bedienelementen 9. barrierefreie Sanitärräume, barrierefreie Anordnung Sanitärobjekte 10. Abmessungen der Bewegungsflächen 11. Orientierungshilfen © fotogestoeber-fotolia.com Praxis-TIP: Die GGT kann Bauherren „Großer Son- derbauten“ bei der Erstellung eines Barrierefrei-Konzeptes unterstützen. Abhängig von der jeweiligen Pla- nungs- oder Projektphase kann das Dienstleistungsangebot der GGT von der grundsätzlichen konzeptionellen Beratung zur Umsetzung der Ziele der Barrierefreiheit über Lösungsmög- lichkeiten auf Produktebene bis hin zu Begutachtung von konkreten Pla- nungen reichen. Auch die neutrale und unabhängige Auszeichnung von Projekten als „normenkonform“ durch die GGT ist möglich. 03/2019
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