DAS OPTIMUM

BAD 14 • Bewegungsflächen vor allen Einrichtungen des Sanitärraums 120 cm x 120 cm • Aber: Bewegungsflächen können sich überlagern • Lichte Breite der Eingangstür: 80 cm, lichte Höhe: 205 cm • Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen und muss von außen zu entriegeln sein • Bedienelemente sind in 85 cm Höhe anzuordnen. In Einzelfällen sind Höhen bis 105 cm zulässig • Duschplätze sind niveaugleich zu gestalten. Sie dürfen nicht mehr als 2 cm abgesenkt sein. Größe des Duschbereichs: 120 cm x 120 cm • Die Wände müssen vorbereitet werden für eine mögliche Nachrüs- tung von waagerechten und senkrechten Stütz- und Haltegriffen neben dem WC, im Bereich der Dusche und der Badewanne • Waschtisch: Eine Nutzung muss auch im Sitzen möglich sein und es ist Beinfreiraum vorhanden Die wichtigsten Anforderungen an ein barrierefreies (nicht rollstuhlgerechtes) Bad nach DIN 18040: will ins Heim“ lautet die Aussage eines bekannten Architekten, der barrierefreie Wohnanlagen konzipiert. Eine Aussage, die ihm die ältere Generation gerne bestätigt, denn Pflegeheime werden in Deutschland heute häufig als die „letzte Station“ für die letzten Monate des Lebens angesehen. Alt werden möchte man in den eigenen vier Wänden! Wichtiges Kriterium: Schwellenfreiheit Wie kann die Wohnungswirtschaft auf diese Wünsche reagieren? Auf jeden Fall durch den Abbau von physi- schen Barrieren: eine entsprechende Wohnung muss bodengleich erreich- bar sein, Schwellen innerhalb der Wohnung oder auch zum Balkon oder zur Terrasse sind tabu. Dabei heißt „schwellenfrei“ tatsächlich 0 cm. Gerne wird der entsprechende Passus in der DIN 18040 so interpretiert, dass Schwellen eine Höhe von 2 cm haben dürfen. Dies ist allerdings nur dann erlaubt, wenn es „tech- nisch unabdingbar“ ist. Da es aber heute verschiedene Produktlösun- gen auf dem Markt gibt, mit denen Null-Schwellen zum Außenbereich hin realisiert werden können, ist eine Schwelle meist technisch nicht mehr unabdingbar. Gleiches gilt für den Duschbereich im Bad. Auch hier gibt es kaum einen Grund, warum eine Dusche nicht bo- dengleich ausgeführt werden sollte. Hersteller von Duschtassen bieten entsprechende Lösungen an, geflieste Böden lassen sich mit flachen Ent- wässerungsrinnen oder Punktabläu- fen realisieren. Und wenn im Bestand die Aufbauhöhen tatsächlich im Einzelfall nicht ausreichen, gibt es unterschiedliche Pump-Systeme auf dem Markt, die für die erforderliche Entwässerung sorgen können. Barrierefrei und rollstuhlgerecht Die DIN 18040 Teil 2 unterscheidet sehr deutlich zwischen dem barriere- freien Bad und dem „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl“ nutzbaren Bad. Die normativen Anforderungen an ein barrierefreies Bad sind recht gering. Im Wesentlichen beschränken sich die Vorgaben auf die bodengleiche Dusche mit den entsprechenden Be- wegungsflächen. Sie stellen somit einen Mindeststandard dar. Erst dann, wenn die rollstuhlgerechte Nutzung ins Spiel kommt, werden die Anforderungen deutlich höher. Dann muss insbesondere mit deutlich mehr Fläche geplant werden. Außerdem werden an die einzelnen Ausstat- tungselemente erhöhte Anforderun- gen gestellt. Lösungen im Bestand Im Normalfall lassen sich die dar- gestellten Anforderungen im Bestand kaum realisieren, da die Grundrisse der Bäder meist keinen ausreichen- den Platz für die geforderten Bewe- gungsflächen bieten. Daher ist es wichtig, auch im Be- stand zumindest auf das „barriere- arme“ Bad zu setzen und so viele normative Anforderungen wie mög- lich umzusetzen. Sinnvoll ist es immer, einen optima- len Zugang zum Bad zu ermöglichen. Wird die Tür auf eine lichte Breite von mindestens 80 cm vergrößert, ist sie mit einem Rollator durchaus zu passieren. Wenn sowieso in die Bausubstanz eingegriffen wird, bietet es sich direkt an, auch die rollstuhl- gerechte Breite zu erreichen, die laut Norm im lichten Maß bei 90 cm liegt. Der veränderte Türanschlag nach

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