DAS OPTIMUM
BAUEN 20 D er alles prägende Grundsatz der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist nach wie vor: „Trink- wasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ins- besondere durch Krankheits- erreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasserauf- bereitung und der Wasserver- teilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden …“ (TrinkwV § 4 Abs. 1). Die Neuordnung der TrinkwV hat zum einen das Ziel, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf die Spur zu kommen, wenn Gesundheitsgefahren durch Trink- wasser zu vermuten sind. Zum anderen sollen Verbraucher bes- ser über die Trinkwasserqualität und mögliche Gefahrenpotenziale informiert werden. Zur nachhalti- gen Feststellung von Gefährdun- gen wurde deshalb zunächst der Begriff „Gefährdungsanalyse“ neu definiert. Vorgehensweise bei Gefährdungsanalysen Im § 3 Abs. 13 der TrinkwV von 2018 wird eine Gefährdungsana- lyse als die „systematische Er- mittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit“ durch eine Wasserversorgungsanlage bezeichnet. Was für eine syste- Neues Jahr mit Änderung der Trinkwasserverordnung Die Leitsätze der überarbeiteten Trinkwasserverordnung: Sicher ist sicher und weniger ist mehr Dr. Christian Schauer, Leiter Kompetenzzentrum Trinkwasser, Viega Die am 15. Dezember 2017 im Bundesrat verabschiedete überarbeitete Fassung der Trink- wasserverordnung (TrinkwV) ist am 9. Januar 2018 in Kraft getreten. Das Thema Sicherheit steht hierbei unter zwei verschiedenen Aspekten im Fokus. Primär geht es natürlich um die Absicherung der Trinkwasserqualität und den Gesundheitsschutz. Darüber hinaus aber auch um mehr Rechtssicherheit und erweiterte Informationsrechte für gewerbliche Betreiber und Verbraucher. Gleichzeitig wurden mit der vorliegenden Verordnung weitere Änderungen, Anpassungen und Klarstellungen im Bereich des Trinkwasserrechts vorgenommen. Hier ein kurzer Überblick der wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die Fachplaner und Fach- handwerker als Experten und bevorzugte Ratgeber der Betreiber von Trinkwasseranlagen wissen sollten. © stockphoto-graf- Fotolia.com
RkJQdWJsaXNoZXIy MzM3ODU1