DAS OPTIMUM

BAUEN 16 laufsicher eingearbeitet werden. Dies gilt nicht zuletzt auch für Rohrdurchführungen und weite- re Anschlüsse. Auch hier sollte zukünftig mit Dichtbändern oder Dichtmanschetten gearbeitet werden. Aufwendig wird es beim An- schluss von Bade- und Dusch- wannen: entweder muss der Wannenrand an die Abdichtungs- schicht angeschlossen werden, zum Beispiel mit Wannendicht- bändern, oder die Abdichtungs- schicht muss unter und hinter der Wanne fortgeführt und ggf. mit einer Unterflur-Entwässerung versehen werden. Hier zeigt sich deutlich die Schnittstellenproble- matik zwischen Sanitärinstallateur und Fliesenleger, denn nur, wenn beide Gewerke sich intensiv ab- stimmen, können spätere Bau- mängel im Zweifel vermieden werden. Diese Problematik wird noch deut- licher bei den im „barrierefreien Bad“ beliebten Entwässerungsrin- nen. Hier bestehen für den Ver- arbeiter drei Möglichkeiten, das System abzudichten: • Bauseitige Klebeverbindung einer Dichtmanschette oder Gewebematte • Bauseitige Klemmverbindung einer Dichtmanschette • Werksseitige Verbindung einer Dichtmanschette mit Eig- nungsnachweis. Nur die bereits werksseitig vorge- sehene Lösung bietet dem Ver- arbeiter umfassende Sicherheit, denn im Schadensfall kann der Hersteller zur Verantwortung ge- zogen werden, der den entspre- chenden Eignungsnachweis für sein System erbracht hat – den fachgerechten Einbau durch den Fliesenleger oder Sanitärinstalla- teur vorausgesetzt. Hier sollte der Verarbeiter bei der Produktauswahl genau hinschau- en, denn Abläufe zur Entwässe- rung, die die Abdichtungsschicht durchdringen, müssen sowohl die Belagsebene als auch die Abdich- tungsebene dauerhaft entwässern können. Konflikt mit der DIN 18040? Eine beinahe absurde Forderung der DIN 18534 sei noch erwähnt: selbstverständlich ist ein Wasser- austritt auf nicht abgedichtete, an- grenzende Bodenflächen zu ver- meiden. Dies kann beispielsweise der Flur vor dem Badezimmer sein. Als Lösungsmöglichkeit sieht die DIN 18534 Schwellen bzw. Schrägen mit einem Höhenunter- schied kleiner/gleich 1 cm vor. Zwar erlaubt die DIN 18040 grundsätzlich Türschwellen, wenn sie nicht höher als zwei Zentime- ter sind – allerdings nur, wenn sie technisch unabdingbar sind. Die Praxis zeigt aber, dass jegliche Schwelle, auch wenn sie kleiner als zwei Zentimeter ist, in einem barrierefreien Wohnumfeld zur Stolperkante und zum Hindernis werden kann. Ein weiteres Problem ist mit der neuen DIN 18534 leider nicht ge- löst worden: die DIN 18040 Teil 2 sieht vor, dass die Möglichkeit ge- schafften werden muss, insbeson- dere im Bereich der Dusche bei Bedarf waagerechte und senk- rechte Haltegriffe nachzurüsten. Dass diese fest mit der Bausubs- tanz verbunden werden müssen, versteht sich von selbst: für den Haltegriff müssen nachträglich Bohrungen durch die bestehen- den Abdichtungsebenen erfolgen. Es reicht dabei nicht aus, Bohr- loch und Schraube mit Silikon zu umschließen. Hier sollte in jedem Fall mit speziellen abdichtenden Füllstoffen gearbeitet werden. Verbunden mit einer abgedich- teten Unterkonstruktion (ggf. Kunststoff- statt Holzplatten im Vorwandsystem) kann der Ins- tallateur hier letztendlich beiden Normen gerecht werden. Eine bodengleiche Dusche stellt hohe Anforderungen an die Abdichtung am Boden und an den Wänden. Bild: Schlüter-Systems

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